Schulordnung

1. Zweck

Die Musikschule Romanshorn vermittelt Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen Musikunterricht.

2. Unterrichtsangebot

Vorbereitender Unterricht:

Eltern-Kind-Singen, Musikland, Tonhüpfer Kinderchor, musikalischer Grundkurs

 

Instrumentalunterricht (einzeln oder in Gruppen):

Blockflöte, Querflöte, Klarinette, Saxophon, Trompete/Kornett, Posaune, Schlagzeug, Akkordeon, Schwyzerörgeli, Klavier/Keyboard, Violine/Viola, Violoncello/Kontrabass, Klassische Gitarre/E-Gitarre, Gesang, Tanz

 

Ensembleunterricht

 

Das Angebot kann durch den Vorstand und die Schulleitung erweitert oder beschränkt werden.

3. Eintritt / Austritt von Schülerinnen und Schülern

Anmeldung:         

Neu Eintretende sind beim Sekretariat bis spätestens 15. Juni bzw. 15. Dezember schriftlich anzumelden. Die Anmeldung gilt in der Regel für ein Semester und verlängert sich bei nicht erfolgter Abmeldung stillschweigend um ein weiteres Semester. Mit der Unterzeichnung des Anmeldeformulars verpflichten sich die Eltern oder mündige Schüler(innen) sowie die Musikschüler(innen) den Weisungen der Musikschule nachzukommen. Semesterbeginn und -ende, wie auch Ferien und Feiertage richten sich nach der Schulgemeinde Romanshorn.

 

Abmeldung:

Abmeldungen für das nächste Semester müssen bis spätestens 15. Juni bzw. 15. Dezember schriftlich an das Sekretariat erfolgen. Nicht abgemeldete Schüler(innen) gelten für das nächste Semester als weiterhin angemeldet und der Semesterbeitrag ist geschuldet.

Ein Austritt aus freien Stücken ist während des laufenden Semesters in Ausnahmefällen möglich, der Semesterbeitrag bleibt aber vollumfänglich geschuldet.

 

Adressänderung:  

Jede Adressänderung ist der Schulleitung und der Lehrperson umgehend zu melden.

4. Zuteilung

Schüler(innen) werden durch die Schulleitung einer Lehrperson zugeteilt. Die Eltern und der/die Schüler(in) erhalten darüber Bescheid. Wünsche um Zuteilung zu einer bestimmten Lehrperson werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Die Musiklehrpersonen vereinbaren Unterrichtsort und –zeit direkt mit den Schülerinnen und Schülern und den Eltern.

5. Absenzen

5.1 der Lehrperson

Das Semesterpensum beträgt 19-21 Lektionen, abzüglich der Ausfälle infolge gesetzlicher Feiertage oder schulischer Anlässe. Ansonsten dürfen nur Ausfälle aus zwingenden Gründen entstehen. Dazu gehören die gesetzlich vorgegebenen Absenzen (z.B. Krankheit, Hochzeit, Militärdienst, Zivilschutzdienst, Geburt etc.). Fallen Lektionen durch Verhinderung der Lehrperson aus andern als den obgenannten Gründen aus, wird der Unterricht vor- oder nachgeholt. Bei längerer Krankheit oder Abwesenheit infolge Militärdienstes etc. (mehr als 3 Wochen) wird nach Möglichkeit für eine Vertretung gesorgt.

 

5.2 des Schülers, der Schülerin

Die Eltern halten ihre Kinder zu regelmässigem Besuch der Musikstunden sowie zum Üben an. Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, der Lehrperson Absenzen rechtzeitig (spätestens am Vortag) mitzuteilen. Für Stunden, die wegen Verhinderung eines Schülers oder einer Schülerin ausfallen, besteht kein Anspruch auf Nachholung oder auf Rückerstattung. Ausnahmen bewilligt die Schulleitung bei begründetem Austritt vor Semesterende. Bei längerer Krankheit/Unfall (länger als drei Wochen) ist ein ärztliches Zeugnis zuhanden der Schulleitung erforderlich, um einen entsprechenden Teil des Schulgeldes (max. 50%) rückerstatten zu können.

6. Ausschluss

Schüler(innen), denen es an Willen und/oder Fähigkeit zum Erlernen eines Instruments offensichtlich mangelt, die sich fortgesetzt undiszipliniert verhalten oder wiederholt ohne Entschuldigung dem Unterricht fernbleiben, können, sofern vorgängige Gespräche mit den Eltern sowie der Ausspruch eines Verweises keine positiven Veränderungen bewirkt haben, auf Antrag der Lehrperson und der Schulleitung durch den Vorstand von der Musikschule ausgeschlossen werden. Der Semesterbetrag bleibt in diesem Fall vollumfänglich geschuldet.

7. Elternbeiträge

Die Höhe der Elternbeiträge wird vom Vorstand festgelegt. Nach Rechnungsstellung ist das Schulgeld innerhalb von 30 Tagen für das laufende Semester einzuzahlen. Wird das Schulgeld trotz wiederholter Mahnung nicht rechtzeitig bezahlt, kann ein Ausschluss auf Semesterende erfolgen.

8. Instrumente und Musikalien

Die Anschaffung der erforderlichen Instrumente und Musikalien ist Sache der Eltern. Die Musiklehrpersonen oder die Schulleitung stehen den Eltern bei Wahl und Kauf oder Miete eines Instruments beratend bei.

9. Fotoveröffentlichung

In der Musikschule Romanshorn werden bei öffentlichen Veranstaltungen Fotos von Schülerinnen und Schülern gemacht. Gruppenbilder werden von der Musikschule in Printmedien (Flyer, Broschüre, Jahresbericht der Musikschule etc.) oder im Internet zwecks Öffentlichkeitsarbeit publiziert. Sollten die Eltern und/oder die/der Schüler/in damit nicht einverstanden sein, sind diese gebeten, dies formlos aber schriftlich zusammen mit der Anmeldung mitzuteilen. Bei Einzelfotos von Musikschülerinnen oder -schülern werden die Eltern und SchülerInnen um Einwilligung zur Veröffentlichung angefragt.

10. Stipendienfonds

Die Inanspruchnahme des Stipendienfonds regelt die Schulleitung und das Präsidium des Musikkollegiums Romanshorn.

Diese Schulordnung ersetzt alle bisherigen.

 

Romanshorn, 13. Juni 2018

MKR Vorstand